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Für die Teilnahme an der Prüfung nach der neuen Verordnung seit 2009 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen mehr.

Der Teilnehmer hat mit erfolgreicher Prüfung den Nachweis, dass er die erforderlichen arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Zum Ausbilden muss der jeweiligen IHK bzw. dem Ausbildungsberater noch die erforderliche fachliche Kompetenz und Berufspraxis dargelegt werden.

Ansprechpartner bei der IHK für die Zulassung und Prüfungsfragen:
IHK Region Stuttgart: Frau Clarisa Marcusanu, 0711 2005-1275